Nach dem 2. Weltkrieg war die Wirtschaft in Deutschland weitgehend zerstört. Das Geld hatte seinen Wert durch Inflation und Kriegszerstörung verloren.
Deshalb waren die Preise größtenteils staatlich festgelegt. Weil sich die Produktion unter diesen restriktiven Bedingungen nicht lohnte, reduzierte sich das Angebot weiter und es bildete sich ein Schwarzmarkt mit hohen Preisen heraus.
Unter der Führung der USA entschlossen sich die Westmächte, im Westsektor eine neue Währung zu begründen, die wieder die Tauschmittelfunktion übernehmen könnte.
Erstaunlich war, dass die neuen Geldscheine ab November 1947 nicht in Europa, sondern in den USA gedruckt und vom 11. Bis 15. Juni 1948 heimlich auf die elf deutschen Landeszentralbanken verteilt wurden.
Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle auch, dass schon 1946 dieses Programm beschlossen und ein Abwertungsverhältnis von 10:1, gekoppelt mit einem Lastenausgleich, festgelegt wurde.
Der Lastenausgleich sollte durch Zwangshypotheken und Kapitalabgaben derjenigen finanziert werden, die ohne Verlust von Sachbesitz den Krieg überstanden hatten.
Das heißt, dass sowohl Geld- als auch Immobilienbesitz von Verlusten betroffen waren. Die Aktion verlief weitgehend im Geheimen, da erst am Abend des 18. Juni 1948 die Einzelheiten des Geldumtausches bekanntgegeben wurden.
Es bestand also keine Möglichkeit für die Sparer, sich auf den Währungsschnitt einzustellen.
Ab dem 20. Juni 1948 war die Reichsmark plötzlich ungültig, womit auch alle Schulden des Reiches erloschen. Die Anleger, die ihr Vermögen dem Staat anvertraut hatten, mussten deshalb kräftige Verluste verbuchen.
Hierbei zeigte sich der Nachteil von Geldforderungen gegenüber Bargeld, da dieses deutlich leichter und zu besseren Konditionen umgetauscht werden konnte. 60 D-Mark wurden für jeden Einwohner im Austausch gegen 60 Reichsmark abgegeben.
Bemerkenswert war dabei, dass das Kleingeld, auf ein Zehntel seines Nennwertes herabgesetzt, im Umlauf blieb. Letztlich wurden, inklusive des Buchgeld-Umtauschs, 100 Reichsmarken gegen 6,50 D-Mark eingetauscht.
Bankguthaben wurden allerdings nur zögerlich eingewechselt, da derjenige, der mehr als 5.000 Mark anmeldete, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt brauchte und dazu Einkommensnachweise und Steuererklärungen vorlegen musste.
Der Betrag wurde selbst dann nicht vollständig umgewechselt und ausgegeben, sondern landete auf einem Sperrkonto. Am Ende wurden dann aus 100 Reichsmark Bankguthaben nur noch 65 D-Mark.
Buchgeld bedeutete also selbst in Erwartung eines Währungsschnitts gegenüber dem Bargeld einen großen Nachteil. Renten, Lohn- und Mietforderungen wurden 1:1 umgestellt.
Im zweiten Teil zur Währungsreform 1948 geht es dann um die praktischen Auswirkungen der Reform auf den Handel.
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